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Reisehinweise

Ausweise & Pässe

Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert.

In der Europäischen Union wurden einheitlich elektronische Reisepässe eingeführt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt. Die EG-Verordnung zur ePass-Einführung wurde 2004 verabschiedet. Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt

In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Alle vor dem 1.11.2005 bzw. 1.11.2007 ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Beachten Sie jedoch die Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes.

Bitte beachten Sie, dass auch Kinder zur Einreise in die USA oder Kanada einen ePass benötigen!


Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des BMI.

Quelle: BMI



Einreise - USA

Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Programms (VWP) in die USA reisen, müssen vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter

https://esta.cbp.dhs.gov

eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) einholen. Diese Einreiseerlaubnis ist gebührenpflichtig: es werden zurzeit $ 21 pro Person erhoben und die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, AMEX, Discover). Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. 

FAQ's und alle wichtigen Informationen zu ESTA finden Sie auch hier:

Wichtige Information zu ESTA
ESTA_Info.pdf (291.29KB)
Wichtige Information zu ESTA
ESTA_Info.pdf (291.29KB)

Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei der Beantragung der Einreisegenehmigung und übernehmen dies gegen eine Gebühr für Sie. Füllen Sie dazu lediglich folgendes Formular aus und schicken es an uns zurück:

Antrag ESTA.pdf (221.54KB)
Antrag ESTA.pdf (221.54KB)


Aufgrund von Umstellungen bei der Bearbeitung von ESTA-Anträgen sind besonders kurzfristige Anträge, sogenannte "real-time applications", nicht mehr möglich. U.S. Customs and Border Protection weist darauf hin, dass Anträge generell so früh wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden vor Abflug gestellt sein müssen. Reisenden ohne genehmigten ESTA-Antrag wird der Zustieg ins Flugzeg verweigert werden! Weitere Infos unter:

 https://www.cbp.gov/newsroom/national-media-release/cbp-reminds-travelers-allow-72-hours-esta


Einreise - KANADA

Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Kanada nicht mehr nur einen gültigen Reisepass, sondern auch eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA). Diese muss vor dem Flug nach Kanada erworben werden. Die eTA kann online in wenigen Minuten beantragt werden. Dazu benötigt wird der Reisepass, eine Kreditkarte und eine E-Mail-Adresse.  Die Gebühr für das eTA beträgt sieben Dollar (knapp fünf Euro) und gilt für fünf Jahre. Das Antragsformular ist unter

https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html

erhältlich. Das eTA-Antragsformular ist nur auf Englisch und Französisch erhältlich. Eine kleine Hilfestellung gibt es hier:

eTA Hilfe
eTA Hilfe.pdf (2.15MB)
eTA Hilfe
eTA Hilfe.pdf (2.15MB)


 
 
 
 
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