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Reisehinweise



Ausweise & Pässe

In der Europäischen Union wurden einheitlich elektronische Reisepässe eingeführt, um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. 


Pässe und Ausweise, die vor dem 1. November 2021 ausgestellt wurden, können in der Dokumentennummer zusätzlich die Ziffer 0 (Null) enthalten. Der Buchstabe „O“ ist generell nicht enthalten. Bei Ausweisen oder Pässen, die vor dem 1. November 2023 ausgestellt wurden, kann die Dokumentennummer in Ausnahmefällen nur aus Buchstaben bestehen.

Eigenschaften der Dokumentennummerab 1. November 2023

  • Diese 26 Zeichen werden verwendet: C, F, G, H, J, K, L, M,N, P, R, T, V, W, X, Y, Z sowie1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Um sinntragende Wörter zu vermeiden und Verwechslungen von Buchstaben zu vermeiden, wird auf die Buchstaben A,B,D, E, I, O, Q, S und U verzichtet.
  • Die Dokumentennummer beginnt immer mit einem Buchstaben und enthält mindestens eine Zahl.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des BMI.

Quelle: BMI

 
 
 
 
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